Hier finden Sie Informationen zur Mitgliedschaft.
Bedingungen für die Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person werden, die den Vereinszweck fördern will. Personen, die das 18. Lebensjahr bei Abgabe des Mitgliedsantrags noch nicht vollendet haben, bedürfen für die Beantragung der Mitgliedschaft die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Die Aufnahme eines ordentlichen Mitgliedes setzt dessen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vereinsvorstand voraus.
Um Mitglied bei PARAlegal e.V. werden zu können, müssen Sie ein Studium der Rechtswissenschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 DRiG aufgenommen haben.
Sie können bereits im ersten Semester beitreten. Um Fallbearbeiter zu werden, müssen Sie ein Ausbildungsprogramm durchlaufen. Diese setzt sich aus einer Reihe von Veranstaltungen zusammen. Dafür fallen in der Regel keine zusätzlichen Gebühren an.
Mitgliedsbeitrag
Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10 Euro pro Hochschulsemester. Der Beitrag ist für ein Wintersemester am 31. Oktober des jeweiligen Jahres fällig; für ein Sommersemester ist er am 30. April fällig.
Kündigung
Der freiwillige Austritt kann nur durch eine an einen/eine Vorstandsvorsitzenden/e oder den/die Leiter/in des Fachbereichs „Inneres“ gerichtete schriftliche Erklärung erfolgen. Die Kündigung ist nur zum Ende des Semesters (31.03. bzw. 30.09.) möglich, die Beitragspflicht entfällt für dieses Semester nicht.
Kontakt für die Kündigung:
Vorstand: vorstand@paralegal-jena.de
Inneres: organisation&verwaltung@paralegal-jena.de

